Was hat sich bei der betrieblichen Altersversorgung durch die Betriebsrentenstärkungsgesetze geändert?
Durch das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden die gesetzlichen Rahmen- und Förderbedingungen bei Betriebsrenten verbessert. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber spätestens seit 2022 grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Gehalts zusätzlich an die Versorgungseinrichtung abführen. Zudem wurde die Steuerfreiheit für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung ausgeweitet.
Kernstück des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist die Stärkung der Tarifparteien bei der Organisation der betrieblichen Altersversorgung. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verfügen über neue Instrumente, passgenaue und kostengünstige Betriebsrentenmodelle zu installieren (sog. "Sozialpartnermodell Betriebsrente"). Zudem wurde speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen eine neue steuerliche Förderung eingeführt (BAV-Förderbetrag). Voraussetzung dafür sind arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenzusagen.
Diese Förderung wurde durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgebaut. Als Anreiz für den Aufbau dieser zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung wird die Einkommensgrenze für die Inanspruchnahme des BAV-Förderbetrages dynamisiert, indem sie an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt wird; regelmäßige Lohn- und Gehaltssteigerungen führen dann nicht mehr dazu, dass Arbeitnehmer aus dem Kreis der Begünstigten herauswachsen.
Des Weiteren wird die betriebliche Altersversorgung mit der Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells auf tarifvertraglicher Ebene gestärkt. Insbesondere werden neue Möglichkeiten eröffnet, damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können, an denen sich Arbeitgeber regelmäßig finanziell beteiligen und Gewerkschaften ein Mitspracherecht bei der Finanzanlage haben.
Wie funktioniert bei einem Arbeitgeberwechsel die Mitnahme der Betriebsrente?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen der Beteiligten die Betriebsrentenanwartschaft des Arbeitnehmers auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel zudem das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen.
Im Rahmen branchenweit organisierter Sozialpartnermodelle können Beschäftigte ihre Betriebsrentenanwartschaften beim Arbeitgeberwechsel zudem einfach mitnehmen bzw. in der Versorgungseinrichtung belassen. Auch ist die Mitnahme des Betriebsrentenkapitals bei einem Wechsel zwischen verschiedenen Sozialpartnermodellen möglich.
Was passiert eigentlich mit meinem Anspruch auf Entgeltumwandlung während der Elternzeit?
Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung setzt voraus, dass auch tatsächlich Entgelt gezahlt wird. Während der Elternzeit oder des Krankengeldbezugs ist das nicht der Fall. Beschäftigte haben deshalb aber das Recht, während dieser Zeiten eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten.
Sind auf meine spätere Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen?
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, wobei es seit 2020 für Pflichtversicherte einen dynamischen Freibetrag gibt, innerhalb dessen grundsätzlich keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Wo kann ich mich über die betriebliche Altersversorgung weiter informieren?
Allgemeine Infos bekommen Sie auf dieser Website. Über konkrete Angebote informiert Sie Ihr Arbeitgeber, der Betriebsrat oder die Gewerkschaften.
Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich arbeitslos werde? Muss ich diese dann verwerten?
Nein! Es besteht ein besonderer Schutz. Die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung angesparten Deckungsmittel gehören nicht zum verwertbaren Vermögen und werden deshalb bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht angerechnet.
Was heißt nachgelagerte Besteuerung?
In der Ansparphase sind Beiträge an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bis zu einer Höchstgrenze steuerfrei.
Der Teil der Betriebsrente, der auf steuerfreien Beiträgen beruht, ist in der Auszahlungsphase voll zu besteuern. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung trägt dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung. Wurden die Beiträge bereits versteuert, wird die Leistung nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Eine nochmalige Besteuerung der Beiträge wird dadurch verhindert. Beruht eine Leistung sowohl auf steuerfreien als auch versteuerten Beiträgen, wird die Leistung für Besteuerungszwecke entsprechend aufgeteilt.