Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu der Fragestellung der beruflichen Verursachung von Lungenentzündungen bei Schweißern eine Vorprüfung durchgeführt. Nach wissenschaftlicher Prüfung der publizierten Literatur hat der Sachverständigenbeirat in der 113. Sitzung am 20. Juni 2017 beschlossen, Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit hierzu nicht aufzunehmen.
Verschiedene Studien zeigten bei Schweißern und verwandten Berufen zwar ein allgemeines, unspezifisch erhöhtes Risiko, an einer Lungenentzündung zu erkranken; die wissenschaftliche Erkenntnislage reicht insgesamt aber nicht aus, die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch für eine neue Berufskrankheit zu erfüllen:
- Der pathophysiologische Mechanismus für einen kausalen Zusammenhang zwischen Schweißrauch und der Entstehung von Lungenentzündungen ist noch nicht abschließend geklärt.
- Es existieren keine hinreichenden Erkenntnisse zu Intensität, Dauer und Häufigkeit der Schweißrauchexposition bei den untersuchten Kollektiven.
- Die Studienlage reicht derzeit nicht aus, um besondere, risikoerhöhende Schweißverfahren bzw. risikoerhöhende Metalle oder andere Stoffe zu identifizieren.
- Es sind aus den Studien keine quantitativen Dosis-Wirkungszusammenhänge abzuleiten.
Die mögliche Anerkennung einer Lungenentzündung bei Schweißern als mittelbare Folge einer anderen, als Berufskrankheit anerkannten Erkrankung wie z.B. einer Siderofibrose (Berufskrankheit Nr. 4115 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung) bleibt hiervon unberührt. Dies ist im jeweiligen Einzelfall festzustellen.
Informationen zum Berufskrankheitenrecht allgemein, zu Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen sowie zu anderen Berufskrankheiten finden Sie hier.