Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nummer 1110 "Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen" beschlossen.
Die Stellungnahme befasst sich mit der Verursachung von Lungenkrebs. Beryllium oder Berylliumverbindungen sind danach generell geeignet, Lungenkrebs zu verursachen. Insbesondere hohe Berylliumkonzentrationen sind als Ursache für Lungenkrebs anzusehen. Eine bestimmte Dosis als Mindestanerkennungsschwelle kann aber nicht festgelegt werden. Damit werden die Voraussetzungen für das Vorliegen dieser Berufskrankheit aktualisiert und im Hinblick auf Lungenkrebserkrankungen an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst.
Beryllium und seine Verbindungen kommen u.a. in der Elektroindustrie, der Automobilindustrie, der Energiewirtschaft, der Luft- und Raumfahrindustrie, in der Metallurgie, im militärischen Anwendungsbereich, beim Recycling sowie im biomedizinischen Anwendungsbereich vor.
Die Stellungnahme ist am 11. Juli 2019 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden (Ausgabe 20/2019 S. 382 ff.). Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang unten. Informationen zum Berufskrankheitenrecht allgemein, zu Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen sowie zu anderen Berufskrankheiten finden Sie hier.