Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nummer 2101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze" beschlossen.
Es ging um die Frage, ob die Bezeichnung des Krankheitsbildes der Berufskrankheit Nr. 2101 noch eindeutig und für den ärztlichen Sprachgebrauch zutreffend formuliert war. Im Ergebnis kam der ÄSVB zu der Einschätzung, dass die Formulierung "Periostosen an Sehnenansätzen (Epicondylitis und Styloiditis)" überholt ist und stattdessen die Formulierung "Insertionstendopathien (Epicondylopathie und Styloiditis)" anzuwenden ist.
Die detailliert begründete Stellungnahme ist am 12. April 2024 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden (Ausgabe Nr. 17 2024, S. 330 f.). Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang unten.