Die Bundesregierung prüft den Erlass einer Bundesverordnung aus Gründen des Gemeinwohls, um telefonische und elektronische Dienstleistungen in bisher geregeltem Umfang weiterhin zu ermöglichen. Eine solche Gemeinwohlverordnung kann gerechtfertigt sein, wenn Arbeitsplatzverluste in größerem Umfang zu erwarten sind und das Gemeinwohl gefährden. Aussagen zu möglichen Arbeitsplatzverlusten können aber aktuell nicht fundiert getroffen werden, da sich Callcenter und deren Beschäftigte in den bestehenden Datensätzen nur teilweise identifizieren lassen. Daher lassen sich auch keinerlei Aussagen über mögliche Arbeitsplatzverluste treffen.
Eine umfangreiche Betriebsbefragung erscheint die einzig erfolgsversprechende Option, solche Informationen zu gewinnen, anhand derer Arbeitsplatzeffekte analysiert werden können. Dies kann zum einen über eine Erweiterung des IAB-Betriebspanels und zum anderen über eine gesonderte Betriebsbefragung erfolgen. Anhand der Ergebnisse einer solchen Befragung sollte es möglich sein, die Zahl der Beschäftigten sowie ihr Arbeitsvolumen in Callcentern zu bestimmen. Des Weiteren zeigt diese Machbarkeitsstudie, dass kein einzelnes Analyseinstrument verspricht, eigenständig präzise Vorhersagen zu liefern. Aus diesem Grund sollte ein Methodenmix verschiedener Herangehensweisen erfolgen, der aber auch die Gefahr birgt, dass aufgrund einer großen Spannbreite an Ergebnissen keine konsistenten Aussagen abgeleitet werden können.