Die Expertise legt dar, wie sich neue digitale Technologien auf den Beschäftigtendatenschutz auswirken. Sie behandelt insbesondere Lokalisierungssysteme, biometrische Verfahren zur Identitätskontrolle, die Erfassung mobiler Arbeits- und Projektzeiten, die Messung von Nutzeraktivitäten im Betriebskontext, digitale Assistenzsysteme, die digitale Vernetzung der gesamten Wertschöpfungskette, Sprachgebrauchs- und Stimmungsanalyseverfahren sowie die digitale Auswertung innerbetrieblicher sozialer Netzwerke. Es werden Regelungslücken erörtert und Vorschläge für eine Erweiterung des Beschäftigtendatenschutzes in Deutschland gemacht.
Arbeitsrecht