Mit dem SGB IX wurde zum 1. Juli 2001 die Leistungsform des Persönlichen Budgets (PB) eingeführt, d.h. dass Menschen mit Behinderungen anstelle einer Sachleistung eine Geldleistung oder Gutscheine in Anspruch nehmen können. Ein weiteres Kernanliegen des SGB IX besteht in der Organisation eines bürgernahen und schnellen Zugangs zu den erforderlichen Teilhabeleistungen über die Einführung von Gemeinsamen Servicestellen (GSS). Das gegliederte Rehabilitationssystem erfordert in diesem Zusammenhang enge Abstimmungen unter den Rehabilitationsträgern, die bisher noch nicht flächendeckend Praxis sind. Das mit der Einführung der GSS verbundene Ziel einer integrierten und trägerübergreifenden Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und das (T)PB werden von den Rehabilitationsträgern noch nicht ausreichend umgesetzt.
Um Lösungsvorschläge für eine verbesserte Umsetzung des (T)PB und der GSS zu erarbeiten, wurde das Projekt "Prozesskettenanalyse" im Bereich "Trägerübergreifendes Persönliches Budget" und "Gemeinsame Servicestellen" durchgeführt.