Mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches Sozialgesetzbuch "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" (SGB IX), in dem das Rehabilitationsrecht vereinheitlicht wurde, war eine Reihe von Änderungen und Neuregelungen verbunden;eine dieser Änderungen besteht in der Erweiterung des Kreises der Träger der Rehabilitation um die Träger der Sozialhilfe und der Jugendhilfe. Obwohl die Sozialhilfe gegenüber den anderen Rehabilitationsträgern weiterhin nachrangig bleibt, stellte sich die Frage nach möglichen finanziellen Auswirkungen für die neu hinzu gekommenen Rehabilitationsträger. Nachdem nun erste Erfahrungen und statistische Daten hierüber vorliegen, sollen die Kosteneffekte, die dieses Neuregelungen für die Träger der Sozialhilfe und der Jugendhilfe hatten oder noch haben, ermittelt und ausgewertet werden. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. (ISG) wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit der Durchführung dieser Evaluation beauftragt.
Teilhabe
Finanzielle Folgewirkungen auf die Träger der Sozialhilfe und öffentlichen Jugendhilfe
Mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuch "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" (SGB IX) wurde der Kreis der Träger der Rehabilitation um die Träger der Sozialhilfe und der Jugendhilfe erweitert.