Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert. Die finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen, waren nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG zu überprüfen. Der Prüfauftrag umfasste Untersuchungen in sechs Themenbereichen, dies sind:
- verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung,
- Einführung des Budgets für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter (ergänzt um das Budget für Ausbildung),
- neue Leistungskataloge für die soziale Teilhabe und die Teilhabe an Bildung,
- Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt,
- Einführung neuer Planungsverfahren sowie
- Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen und überregionale Interessenvertretung.
Auf der Basis von Dokumentationen, Trägerbefragungen und statistischen Analysen wurden die finanziellen Entlastungen und Belastungen der Träger der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung hochgerechnet und mit der Kostenschätzung verglichen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen wurde. Die in den Jahren 2018 bis 2022 durchgeführte Hauptuntersuchung wurde in den Jahren 2023 und 2024 mit Fokus auf die Teiluntersuchungen 2 bis 5 fortgeführt, um auch den weiteren Stand der Umsetzung zu untersuchen. Schließlich wurden die Fragen untersucht, inwiefern die Neuregelungen zu Effizienzgewinnen führen konnten und welche exogenen Faktoren die Ausgabenentwicklung der Eingliederungshilfe beeinflusst haben.