Das neue Soziale Entschädigungsrecht trat überwiegend zum 1. Januar 2024 in Kraft und damit eine Vielzahl von Änderungen und Leistungsverbesserungen für Betroffene von Gewalttaten. Nicht erforscht war bislang, wie das Soziale Entschädigungsrecht in der Bevölkerung wahrgenommen wird, welche Kenntnisse darüber tatsächlich vorhanden sind und wie das Wissen verteilt ist. Abgefragt wurden neben dem Begriff des Sozialen Entschädigungsrechts und die damit verbundenen Leistungen insbesondere auch das Verständnis von Gewalt, persönliche Gewalterfahrungen oder Gewalt im persönlichen Umfeld. Ebenso wurden die Befragten zur Beantragung von sozialen Entschädigungsleistungen infolge einer Gewalterfahrung interviewt. Die Ergebnisse der Umfrage sind in dem Erlebnisbericht nachlesbar.
Soziale Entschädigung