Mit Artikel 9 des Teilhabestärkungsgesetzes vom 2. Juni 2021 hat der Gesetzgeber die Regelungen zu den Assistenzhunden ins Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) aufgenommen. Ziel dieser Regelungen ist es insbesondere, Zugänge für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu ermöglichen und die Akzeptanz in der Gesellschaft insgesamt zu verbessern. Im Einzelnen wurden mit den §§ 12e bis 12l BGG Vorschriften zur Begleitung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden eingeführt, die gemäß § 12k BGG in den Jahren 2021 bis 2024 evaluiert werden sollen. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde zur Vorbereitung der Evaluation der Regelungen zu Assistenzhunden nach § 12k BGG ein erster wissenschaftlicher Zugang zum diesem Thema in Deutschland geschaffen und auf deren Grundlage Ansätze für ein geeignetes Forschungsdesign entwickelt.
Teilhabe
Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung einer Evaluation der Regelungen zu Assistenzhunden nach § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
Abschlussbericht