Deutsche Unternehmen profitieren stark vom offenen Handel. Mit der Verflechtung in globale Märkte gehen aber auch erhebliche menschenrechtliche Risiken einher. Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschrechte (NAP) hat die Bundesregierung die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verankert und ihre Erwartungen an Sorgfaltspflichten von Unternehmen klar formuliert.
Die Studie ermittelt, welche menschenrechtlichen Risiken entlang den Wertschöpfungsketten von Branchen der deutschen Wirtschaft vorliegen. Darauf basierend erfolgt eine kriteriengeleitete Eingrenzung auf elf bedeutsame Fokusbranchen. Für diese Branchen wird erfasst und analysiert, welche Branchenaktivitäten zur Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt bereits umgesetzt werden.
Die Studie leistet einen Beitrag zur Entscheidung der Bundesregierung, für welche Branchen Unterstützungsangebote in Form von NAP-Branchendialogen initiiert werden, und zeigt mögliche Anknüpfungspunkte für die Dialoge auf.