Diese Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) beschreibt unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorgaben Möglichkeiten und Grenzen der Delegation betriebsärztlicher Leistungen. Sie zeigt auf, wie betriebsärztliche Ressourcen geschont werden können und setzt zugleich Standards zur Qualitätssicherung.
Qualifizierte Beratung zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist nach wie vor ein zentrales Arbeitsschutzthema. Zu den klassischen Arbeitsplätzen kommen vermehrt neue Arbeitsformen und Arbeitstechniken hinzu. Wesentliche Aufgabe der Betriebsärzte und Arbeitsmediziner ist es, Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und Arbeitgeber und Beschäftigte arbeitsmedizinisch zu beraten. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) weisen den Betriebsärzten und Arbeitsmedizinern entsprechende Aufgaben zu. Die Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit sind sowohl aufseiten der äußeren, also arbeitsbedingten Belastungen, als auch aufseiten der individuellen Beanspruchungen vielschichtig. In dieser AME wird die Thematik der Delegation einzelner Leistungen im Rahmen betriebsärztlicher Aufgaben nach dem ASiG und der ArbMedVV dargestellt.
Weitere Publikationen zum Thema
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Gesundheitswesen – Schnittstellen zum Infektionsschutzgesetz