Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt ist Ende September in den Ruhestand getreten und wurde heute im Rahmen eines Festaktes im Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt durch Bundesminister Hubertus Heil verabschiedet. Frau Schmidt war mehr als 16 Jahre lang die Präsidentin der höchsten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland und die erste Frau in diesem Amt.
Ich danke Ingrid Schmidt für ihre Verdienste um die Arbeitsgerichtsbarkeit - insbesondere als Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Mit ihrer herausragenden Expertise und ihrem großen Enthusiasmus hat sich Frau Schmidt fachlich und persönlich ein hohes Ansehen erworben.
Nach Tätigkeiten am Sozialgericht Darmstadt und Wiesbaden sowie am Hessischen Landessozialgericht wurde Ingrid Schmidt im August 1994 zur Richterin am BAG und im September 2002 zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt. Sie führte den Vorsitz des Sechsten Senates. Am 1. März 2005 wurde sie zur Präsidentin des BAG ernannt und gleichzeitig dem Ersten Senat als Vorsitzende zugewiesen.
Unter ihrer Ägide und ihrem Vorsitz hat der Erste Senat des BAG einige wegweisende Entscheidungen getroffen. So zur Ungültigkeit von Tarifverträgen, mit denen der Equal Pay-Grundsatz abbedungen werden sollte, oder mit der „Flashmob-Entscheidung“ aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts.
Ingrid Schmidt engagierte sich in besonderer Weise für eine moderne Arbeitsgerichtsbarkeit und setzte wichtige Impulse bei der Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Digitalisierung. Unter ihrer Präsidentschaft ist zudem der Anteil der Vorsitzenden Richterinnen am BAG deutlich gestiegen und war zuletzt paritätisch.
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