Die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag hat heute den Bericht über die Ergebnisse und Empfehlungen ihrer Arbeit der vergangenen knapp zwei Jahre vorgelegt. Er bestätigt nach erster Einschätzung den mit der Gesetzgebung dieser Bundesregierung eingeschlagenen Weg in der Rentenpolitik.
Der Bericht bestärkt die Bundesregierung, an den Leitlinien ihrer bisherigen Rentenpolitik festzuhalten. Die Kommission hält an den Grundprinzipien der Alterssicherung fest. Die gesetzliche Rentenversicherung ist der Kern der Alterssicherung in Deutschland. Sie verbindet das Äquivalenzprinzip mit Elementen des sozialen Ausgleichs. Darauf vertrauen die Bürgerinnen und Bürger. Notwendig ist dafür, dass die Leistungen als angemessen akzeptiert werden. Haltelinien für Beitragssatz und Sicherungsniveau können auch aus ihrer Sicht dazu beitragen, Beitragszahlerinnen und Beitragszahler genauso wie Rentnerinnen und Rentner vor Überforderung zu schützen.
Bundessozialminister Hubertus Heil:
Ich bin der Kommission dankbar für die Empfehlungen, die sie uns mit auf den Weg gibt. Die gesetzliche Rente muss, wie auch die betriebliche und private Altersvorsorge, für alle Generationen langfristig gerecht und zuverlässig sein. Die Menschen müssen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können, nach einem Leben voll Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein. Gleichzeitig müssen wir die demografische Entwicklung nach 2025 im Auge behalten. Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Kommission nun umgehend prüfen und in ihren weiteren Überlegungen einbeziehen. Ich werde dazu bis Herbst konkrete Vorschläge machen, die wir dann in der Bundesregierung beraten.
Die Bundesregierung hat die Kommission im Mai 2018 eingesetzt, weil das Vertrauen in die Alterssicherung ein hohes Gut in unserem Sozialstaat ist. Die gesetzliche Rente sowie die betriebliche und private Altersvorsorge müssen daher für alle Generationen auch langfristig gerecht und zuverlässig sein. Die Kommission sollte Antworten auf Fragen finden, wie dies auch in Zukunft gelingen kann. Zudem hatte sie den Auftrag, einen Vorschlag für die nachhaltige Sicherung und die Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu erarbeiten. Insbesondere die Demografie wird die Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 vor große Aufgaben stellen. Denn die Lebenserwartung steigt und die Generation der sogenannten Babyboomer - also die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre - wird in Rente gehen.
Chef des Bundeskanzleramts Prof. Dr. Helge Braun:
Wir brauchen auch in Zukunft eine verlässliche Rente, die Lebensleistung belohnt und vor Altersarmut schützt. Die Vorschläge der Kommission und die erhobenen Daten sind eine wertvolle Hilfe für die Bundesregierung, um die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit wir diesem Anspruch auch noch in der Zeit nach 2025 gerecht werden.
Der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag gehörten unter dem Vorsitz von Gabriele Lösekrug-Möller und Karl Schiewerling die folgenden Mitglieder an:
- Annelie Buntenbach, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB),
- Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA),
- Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD,
- Hermann Gröhe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU,
- Stephan Stracke, stellvertretender Vorsitzender der CSU im Deutschen Bundestag,
- Prof. Dr. Axel Börsch-Supan, Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA),
- Prof. Dr. Simone Scherger, Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Lebenslauforientierte Sozialpolitik an der Universität Bremen sowie
- Prof. Dr. Gert G. Wagner, Vorsitzender des Sozialbeirates und Max Planck Fellow am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung.
Die Deutsche Rentenversicherung, vertreten durch die Präsidentin Gundula Roßbach, und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vertreten durch Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg, haben an den Kommissionssitzungen teilgenommen.
Gemeinsam haben sie sich im Laufe ihrer Arbeit ein umfassendes Bild sowohl der gesetzlichen Rentenversicherung als auch der zweiten und dritten Säule verschafft. Sie haben sich intensiv mit Lösungsansätzen zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherung auseinandergesetzt und dafür die verschiedenen Positionen, Konzepte und Vorstellungen breiter gesellschaftlicher Gruppen in die Diskussionen einbezogen.
Ihre Ergebnisse hat die zehnköpfige Kommission in einem über hundertseitigen Bericht niedergeschrieben und heute dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und dem Chef des Kanzleramts, Bundesminister Dr. Helge Braun, in einer Telefonschalte virtuell übergeben. Für dieses Ergebnis und die wichtige und richtungsweisende Arbeit dahinter gebührt der Kommission und allen an den Diskussionen Beteiligten großer Dank. Dieser gilt insbesondere den zwei Vorsitzenden, Gabriele Lösekrug-Möller und Karl Schiewerling, die mit viel Kompetenz, Geschick, Verstand und Fingerspitzenfühl die Kommission geführt und damit in besonderem Maße zum Gelingen der Kommissionsarbeit beigetragen haben.
Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Kommission nun umgehend bewerten.
Den Bericht finden Sie unter: www.verlaesslicher-generationenvertrag.de