Arbeitsförderung

"Arbeitsmarkt zeigt sich während der Krise belastbar und widerstandsfähig"

Bundesminister Heil zu den Arbeitsmarktzahlen für Oktober 2020

Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen: Der Arbeitsmarkt hat sich über die Sommermonate stabilisiert. Die Arbeitslosenquote lag im Oktober bei 6 Prozent, das sind 0,2 Prozentpunkte weniger als im Vormonat. Das heißt: 2,76 Mio. Menschen waren im Oktober arbeitslos. Das sind fast 90.000 weniger als im Vormonat. Auch die Zahl der Menschen in Kurzarbeit hat sich verringert: Im August waren noch 2,6 Mio. Beschäftigte in Kurzarbeit und damit - im Vergleich zu knapp 6 Mio. Beschäftigten im April - weniger als die Hälfte. Wir sehen: Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich während der Krise belastbar und widerstandsfähig. Allerdings: Die Infektionszahlen steigen - und das in einem rasanten Tempo.

Jetzt ist wichtig, dass wir mit Vernunft und Augenmaß geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Gesundheitssystem vor einer möglichen Überlastung zu schützen und Menschenleben zu retten. Das hat natürlich auch unmittelbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Mein Ziel ist klar: So viele Arbeitsplätze erhalten wie irgend möglich.

Wir haben dank der Abfederung mit dem Kurzarbeitergeld aktuell immer noch 33,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das ist angesichts der Krise eine fulminante Leistung des Kurzarbeitergeldes. Deshalb verlängern wir die coronabedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld rechtzeitig im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021. Das gibt den Unternehmen und den Beschäftigten auch für das nächste Jahr Planungssicherheit.

Das Beschäftigungssicherungsgesetz als letzter Baustein der Verlängerungen war dazu gestern bereits im Deutschen Bundestag. Damit wollen wir insbesondere auch die Anreize für die Unternehmen verstärken, die Zeiten der Kurzarbeit für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu nutzen. Gleichzeitig entwickeln wir damit auch die Regeln für das Kurzarbeitergeld weiter. Das gilt vor allem für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Unternehmen. Ab Juli 2021 werden sie nur noch dann in voller Höhe erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Weiterbildung gekoppelt wird. Denn wir wollen erreichen, dass die Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von Morgen machen können.