Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat als ein federführendes Ressort wesentlichen Anteil an der nationalen KI-Strategie, die vor einem Jahr von der Bundesregierung aufgesetzt wurde. Ziel der Strategie ist es, die Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland voranzutreiben. Mit der jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" folgt nach der Konzeptionsphase nun die konkrete Umsetzungsphase der KI-Strategie.
Mit der Richtlinie hat das BMAS die Voraussetzungen für die Förderung von "Lern- und Experimentierräumen" zur betrieblichen Anwendung KI-basierter Systeme geschaffen. Damit soll Betrieben, Beschäftigten und Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben werden, die menschenzentrierte Anwendung von Künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen zu erproben. Zugleich wird der Transfer von Technologien in die Betriebe gefördert und die Teilhabe von Beschäftigten unterstützt. Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum 22. November 2019 ihre Interessenbekundungen einreichen.
Bundesminister Hubertus Heil:
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt. Damit die Technologie den Menschen nutzt, fördern wir die Anwendung von KI in den Betrieben. Mit den „Lern- und Experimentierräume KI“ kann die Transformation der Arbeitswelt ganz konkret auf der betrieblichen Ebene gestaltet werden. Denn hier entstehen die besten praxisnahen Lösungen. Wir wollen den Einsatz von KI mit sozialen Innovationen für die Beschäftigten verbinden. So kann beispielweise der Einsatz KI-basierter Assistenzsysteme in der Pflege und im Handwerk erprobt werden, um hier die Beschäftigten zu entlasten. Nur wenn Unternehmen und Beschäftigte konkret vor Ort den technologischen Wandel partnerschaftlich gestalten, entstehen wirtschaftliche und soziale Innovationen gleichermaßen. Deshalb setzen wir bei der Förderung darauf, dass die Einführung und Anwendung von KI durch die Betriebspartner ausgehandelt wird. Unser Ziel ist mehr Vertrauen.
Unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) sollen über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren innovative Projekte gefördert werden. Jedes dieser Projekte wird auf ihre Übertragbarkeit auf das gesamte Unternehmen, in denen sie erprobt werden, getestet. Durch die Nutzung der INQA-Partnernetzwerke werden sie beispielgebend für weitere Unternehmen, gerade die kleinen und mittleren (KMU). Finanziert wird die Förderung aus Mitteln des BMAS sowie zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung der KI-Strategie. Bis Ende 2023 stehen für die Lern- und Experimentierräume KI insgesamt bis zu 15 Millionen Euro bereit.