Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode wird es wesentliche Verbesserungen im Recht der Sozialen Entschädigung geben, insbesondere für Opfer von Gewalttaten einschließlich Opfern sexualisierter Gewalt und Ausbeutung.
Bundesminister Hubertus Heil:
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich Betroffene mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung und Anerkennung sind ein wesentlicher Beitrag für die Aufarbeitung und den Genesungsweg von Betroffenen.
Durch neue Leistungen der Schnellen Hilfen (Traumaambulanzen und Fallmanagement) erhalten mehr Opfer von Gewalttaten die Leistungen der Sozialen Entschädigung schneller und zielgerichteter. Dies ist eine wesentliche Folgerung der Auswirkungen des verheerenden Terroranschlags vom Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Die Geldleistungen werden wesentlich erhöht und Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht. Opfer von psychischer Gewalt erhalten erstmals eine Entschädigung und sogenannte Schockschadensopfer einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen.
Durch umfassende Bestandsschutzregelungen ist eine weiterhin gute Versorgung der bisher nach dem Bundesversorgungsgesetz Berechtigten sichergestellt. Die Regelungen zum Berufsschadensausgleich bleiben erhalten.
Das neue Recht soll grundsätzlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Den Ländern, die für die Durchführung zuständig sind, soll genügend Zeit gegeben werden, um die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Veränderungen in der Verwaltung vorzunehmen.
Einige Regelungen werden bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um Regelungen, die die Situation von Gewaltopfern einschließlich Terroropfern verbessern sollen: Die Waisenrenten und das Bestattungsgeld werden erhöht, die Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichbehandelt.