Mit der heutigen Veröffentlichung einer ESF-Förderrichtlinie "Zukunftszentren - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Beschäftigten und Selbstständigen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation" gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Startschuss für die Schaffung von "Zukunftszentren" in den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Der zuständige Staatssekretär im BMAS, Björn Böhning, erklärt dazu:
Mit den "Zukunftszentren" wollen wir die ostdeutschen Bundesländer gezielt dabei unterstützen, die großen Veränderungsprozesse zu bewältigen und sozial zu gestalten. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz und richten uns sowohl an kleine und mittlere Unternehmen, ihre Beschäftigten als auch an Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige. Mit den "Zukunftszentren" wollen wir Qualifizierung im Betrieb neu denken und erproben - immer mit dem Ziel, die Selbstlern- und Gestaltungskompetenz zu fördern und die Betriebe und ihre Beschäftigten fit für den Wandel zu machen.
Bei dem Förderprogramm im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Schaffung der Zukunftszentren legt das BMAS den Fokus darauf, innovative Konzepte zur Weiterbildung im Betrieb zu entwickeln und zu erproben - beispielsweise dazu, wie digitale Kompetenzen in Unternehmen gefördert werden können.
In möglichst jedem ostdeutschen Bundesland soll ein "Regionales Zukunftszentrum" entstehen, denn es geht darum, die unterschiedlichen Bedarfe der Regionen und Branchen differenziert in den Blick zu nehmen. Die Zukunftszentren sollen beispielsweise regionale Unterstützungsbedarfe auswerten und daraus innovative Lehr-Lernkonzepte entwerfen, um die Beschäftigten von KMU passgenau zu qualifizieren.
Ein übergeordnetes "Zentrum digitale Arbeit" soll das Wissen bündeln und für bundesweiten Austausch sorgen. Es soll u.a. Impulse in die "Regionalen Zukunftszentren" aus aktuellen Forschungsergebnissen geben, um die regionalen Horizonte zu erweitern und die Entwicklung innovativer Ansätze zu fördern.
Ebenfalls neu geschaffen werden soll ein "Haus der Selbstständigen". Dieses soll Informationen zur Gründung von Interessenvertretungen und zu selbstregulierenden Verfahren bereitstellen, um die Vergütungssituation, Arbeitsbedingungen und soziale Sicherung von Solo-Selbstständigen und Plattformbeschäftigten zu verbessern.
Für den Aufbau der Zentren ist die Expertise der Akteure und Netzwerke in den Regionen entscheidend. Die Menschen in Ostdeutschland haben eine besondere Transformationskompetenz: Sie haben schon einmal einen tiefgreifenden Umbruch erfolgreich bewältigt. Hieran gilt es anzuknüpfen.
Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie zusätzlichen Landesmitteln. Bis Juni 2022 stehen für die "Zukunftszentren" mehr als 36 Millionen Euro allein aus ESF- und Bundesmitteln bereit.
Die Förderrichtlinie ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Bis zum 25. April 2019 können unter www.zuwes.de Interessenbekundungen eingereicht werden.