Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:
Ich freue mich, dass der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung auch im Jahr 2019 unverändert bei 4,2 Prozent bleibt. Unsere Maßnahmen für eine solide und gerecht finanzierte Künstlersozialversicherung in der letzten Legislaturperiode zeigen somit anhaltend Wirkung. Immer mehr Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nach. Das ist wichtig, denn die gerechtere Lastenverteilung hält die Künstlersozialabgabe stabil.
Was ist die Künstlersozialversicherung?
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.
Bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss.