Mehr als 20 Jahre nach Verabschiedung der ursprünglichen Entsenderichtlinie hat heute der EPSCO-Rat in Luxemburg die lang überfällige Revision dieser Richtlinie zu einem guten Ende gebracht: Nachdem das Europäische Parlament bereits am 29. Mai 2018 den Kompromiss aus dem Trilogverfahren von Europäischem Parlament, Rat und Kommission gebilligt hatte, stimmten heute auch die Vertreter der Mitgliedstaaten im EPSCO-Rat mit breiter Mehrheit diesem sozialpolitisch bedeutsamen Vorhaben der Europäischen Union abschließend zu.
Das ist ein wichtiger Tag für das soziale Europa, weil wir heute das Prinzip vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort in Europa durchsetzen. Die Verabschiedung der Entsenderichtlinie schafft fairen Wettbewerb und ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland und in Europa ein entscheidender Fortschritt.
Nach langen und kontroversen Verhandlungen besteht nunmehr die Aussicht auf eine echte Verbesserung der Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer. Die heute beschlossenen Änderungen werden zum einen dazu führen, dass entsandte Arbeitnehmer ab dem ersten Tag Anspruch auf die gleichen zwingenden Entlohnungsbedingungen wie heimische Arbeitnehmer haben. Außerdem wird es deutliche Klarstellungen bei der Frage von Zulagen geben, die entsandte Arbeitnehmer erhalten. Arbeitnehmer, die über einen langen Zeitraum entsandt werden, werden weitgehend mit heimischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Die arbeitnehmerschützende Funktion der Richtlinie wird darüber hinaus auch noch einmal ausdrücklich im Richtlinientext selbst klargestellt.
Die Frist zur Umsetzung in nationale Gesetzgebung beträgt zwei Jahre ab Inkrafttreten.