Die Bundesregierung hat ihren 6. Staatenbericht zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) heute an den Fachausschuss der Vereinten Nationen übergeben. Am 9. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett den 6. Staatenbericht zum WSK-Pakt beschlossen.
In dem Bericht wird dargestellt, welche Maßnahmen Deutschland in den letzten Jahren unternommen hat, um die im Pakt garantierten Rechte umzusetzen. Hierzu zählen zum Beispiel die Rechte auf Arbeit, Soziale Sicherheit und Gleichstellung. Der Bericht deckt den Zeitraum Mitte 2008 bis Ende 2015 ab, nimmt aber auch auf neuere Entwicklungen Bezug.
Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Yasmin Fahimi, teilte anlässlich dessen mit:
Der Bericht zeigt, in wie vielen Bereichen wir einen Schritt vorwärts gekommen sind. Die Einführung des Mindestlohns schützt insbesondere Beschäftigte im Niedriglohsektor vor Dumpinglöhnen. Das Bundesteilhabegesetz treibt die Inklusion in unserem Land weiter voran, indem es Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht. Wir gestalten die Digitalisierung der Arbeitswelt mit, sodass Beschäftigte auch in einer sich wandelnden Arbeitswelt abgesichert sind. Dennoch ist die Umsetzung von Menschenrechten immer als ein fortwährender Prozess zu sehen, der uns vor eine tägliche Herausforderung stellt.
Erstmalig wurde dem Wunsch der Vereinten Nationen entsprochen, die Zivilbevölkerung in den Prozess der Berichterstattung mit einzubeziehen.
Ergänzende Informationen:
Der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, auch kurz WSK-Pakt genannt, trat am 3. Januar 1976 in Kraft. Deutschland hat diesen am 17. Dezember 1973 ratifiziert.
Der Pakt garantiert Rechte u.a. auf das Recht auf Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung von Mann und Frau, das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheit oder das Recht auf Bildung.
Alle fünf Jahre ist Deutschland dazu verpflichtet, mit einem Staatenbericht über die Umsetzung der im Pakt garantierten Rechte zu berichten und diesen einem Fachausschuss der Vereinten Nationen vorzulegen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bei der Erstellung federführend – beteiligt waren nahezu alle Bundesressorts, das Bundeskanzleramt, die Beauftragten der Bundesregierung, die Länder, Sozialpartner sowie Nichtregierungsorganisationen.