Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Thorben Albrecht, und Ulrike Knotz, Botschafterin in Chișinău, haben heute gemeinsam mit der moldauischen Vizeministerin für Arbeit, Sozialen Schutz und Familie, Viorica Dumbrăveanu, in Chișinău das deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.
Durch das Abkommen wird der soziale Schutz der beiderseitigen Staatsangehörigen im Bereich der jeweiligen Renten- und Unfallversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen enthält Regelungen über die Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staaten. So gelten für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer wird sichergestellt, dass sie im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Der Entsendezeitraum kann sich auf bis zu 24 Kalendermonate erstrecken.
Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Die Renten werden in voller Höhe auch in das jeweils andere Land gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet werden.
Auch im Bereich der Unfallrenten ist das Abkommen die Grundlage dafür, dass Zahlungen in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat geleistet werden können.
Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Es bedarf nach der Unterzeichnung noch der Zustimmung der Parlamente in beiden Staaten.