Am 5. Dezember 2014 wurde im Warschauer Museum der Geschichte der Polnischen Juden, das sich auf dem Gelände des ehemaligen Warschauer Ghettos befindet, das deutsch-polnische "Abkommen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind", geschlossen. Das Abkommen unterzeichneten Marek Bucior, Unterstaatssekretär des Polnischen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Rolf Wilhelm Nikel, deutscher Botschafter in Polen.
Das Abkommen ermöglicht es, dass eine deutsche Rente aufgrund von Beschäftigungen in einem Ghetto (sogenannte Ghetto-Rente) auch an Personen ausgezahlt werden kann, die in der Republik Polen leben. Das war bislang nicht möglich. Jetzt können auch in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftigte deutsche Rentenleistungen für die Arbeit erhalten, die sie in einem Ghetto geleistet haben.
Das Gesetz zur Umsetzung des Abkommens soll am 17. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann in ein beschleunigtes parlamentarisches Verfahren gehen, so dass das Abkommen noch vor der Jahresmitte 2015 in Kraft treten kann.