Häufigere und länger anhaltende Hitzeperioden sind längst kein Randthema mehr, sondern eine reale Gesundheitsgefahr für Beschäftigte, insbesondere bei Arbeitsplätzen im Freien, wie z. B. im Bauhandwerk, der Landwirtschaft, dem Straßenbau oder in Bäderbetrieben. Aber auch Beschäftigte in Innenräumen sind betroffen. Bei körperlich anstrengender Arbeit, bei der ggf. zusätzlich Arbeitsschutzkleidung getragen oder auf heißen Oberflächen wie Dächern gearbeitet werden muss, nehmen diese Belastungen zu. Über die betriebliche Ebene hinaus wirkt Hitze auch systemisch: Rettungsdienste geraten an Hitzetagen durch gehäufte hitzebedingte Notfälle an Kapazitätsgrenzen, während Verkehrs-, Energie- und Gebäudeinfrastruktur Schäden davonträgt – Effekte, die betriebliche Abläufe zusätzlich beeinträchtigen können.
Früh starten zahlt sich aus
Ein betrieblicher Hitzeschutzplan ist für jeden Betrieb das effektivste Mittel gegen saisonale Hitze, weil dadurch statt einzelner Maßnahmen ein systematisches Vorgehen möglich wird. Wer schon vor dem Sommer plant, kann rechtzeitig die erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz umsetzten – statt erst zu reagieren, wenn die erste Hitzewelle da ist. Das minimiert nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch Produktivitätseinbußen und schafft langfristig Sicherheit.
Was hilft bei Arbeit im Freien?
Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen hat der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Empfehlungen zur Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien" entwickelt, die im August 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht wurden.
Anhand der Beurteilungstemperatur (Lufttemperatur plus Korrekturfaktoren für Tätigkeit, Kleidung, Sonne, Schwüle und Wind) wird auch hier ein Stufenmodell genutzt:
Bei 26 Grad sollen, ab 30 Grad müssen Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. auf Baustellen die Verschattung durch Wetterschutzzelte oder Sonnensegel, Arbeitserleichterungen durch Hebe- und Tragehilfen, die Verlegung der Arbeitszeiten, die Vormontage von Bauteilen, die Einrichtung kühler Pausenräume (durch mobile Klimageräte) oder die Bereitstellung von Getränken.
Ab 35 Grad müssen weitere Schutzmaßnahmen, wie zusätzliche Entwärmungsphasen oder Kühlkleidung getroffen werden, um Gesundheitsschäden zu verhindern. Es ist vorgesehen, den Einsatz dieser Empfehlungen in der betrieblichen Praxis mit dem Ziel zu evaluieren, diese in die Technische Regel ASR A5.1 (Arbeitsstättenregel) mit höherer Verbindlichkeit zu überführen.
Und in Büros?
Für Innenräume unterstützt die ASR A3.5 Arbeitgeber dabei, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die aktuelle Raumtemperatur und die zu erwartende Hitzebelastung zu prüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber Maßnahmen wie etwa außenliegenden Sonnenschutz oder Lüftung ergreifen. Ab 30 Grad müssen wirksame Maßnahmen gemäß der Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, u. a. die Pflicht zur Bereitstellung von Trinkwasser. Ab 35 Grad dürfen Beschäftigte nur weiter tätig sein, wenn der Arbeitgeber noch zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen trifft, z. B. Luftduschen oder Wasserschleier, regelmäßige Abkühlpausen oder Kühlkleidung.
Gesundheitliche Auswirkungen von saisonaler Hitze
Saisonale Hitze kann zur Reduktion der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Kreislaufbeschwerden (z. B. Schwindel, Blutdruckschwankungen) sowie klassische Hitzeerkrankungen wie Hitzekrämpfe, Sonnenstich, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag führen. Sekundäre Folgen ergeben sich aus den akuten Belastungen: Das Herz‑Kreislauf‑System wird stärker beansprucht (z. B. Herzrhythmusstörungen, erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall), die Nieren können durch unzureichende Flüssigkeitszufuhr Schaden nehmen (z. B. Nierenversagen), es kann zu Reizbarkeit und gesteigerter Aggressivität kommen und das Unfallrisiko steigt durch verminderte Aufmerksamkeit und Ermüdung. Das Risiko ist besonders hoch bei Arbeit im Freien, in schlecht klimatisierten Räumen oder Fahrzeugen, bei schwerer körperlicher Belastung und beim Tragen isolierender bzw. schwerer persönlicher Schutzausrüstung.
Wirtschaftliche Auswirkungen von saisonaler Hitze
Die aktuellen Prognos-Berechnungen im Auftrag des BMAS zeigen: Ein einzelner Hitzetag mit Temperaturen von mindestens 30 Grad kostet die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro. Etwa 97 Prozent dieser Summe entstehen nicht durch Krankheiten oder Unfälle, sondern durch "stille" Produktivitätsverluste, weil Beschäftigte zwar weiterarbeiten, aber deutlich weniger effizient. Das Gutachten macht zudem deutlich, dass die ausgewiesenen Kosten nur eine Teilmenge der tatsächlichen Belastungen abbilden, denn langanhaltende Hitzewellen, Todesfälle, Wegeunfälle, psychische Belastungen, Beiträge zur Unfallversicherung sowie zusätzliche Überstunden- und Personalkosten sind hier nicht enthalten und auch nicht vollständig darstellbar.
Gesetzliche Grundlagen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefahren durch saisonale Hitze am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und diese auf Wirksamkeit zu prüfen. Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregel, ASR) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Betrieblicher Hitzeschutzplan
Erst ein betrieblicher Hitzeschutzplan macht aus bestehenden Maßnahmen ein systematisches, an den Betrieb angepasstes Vorgehen – und das ist mehr als eine Ansammlung von einzelnen Maßnahmen.
In vielen Fällen sind Anpassungsmaßnahmen, welche vor zu hoher Hitzebelastung schützen, ebenfalls zum Schutz vor erhöhter UV-Belastung (Ultraviolettstrahlung) geeignet. Dabei lassen sich Inhalte aus der Gefährdungsbeurteilung sich direkt in den Hitzeschutzplan übernehmen sowie umgekehrt. Im Rahmen vom BMAS durchgeführten Politikwerkstatt "Klima wandelt Arbeit" wurde eine branchenübergreifende Handlungshilfe zur Erstellung eines betrieblichen Hitzeschutzplans erarbeitet und erprobt. Diese ist frei verfügbar und kann individuell erstellt und angepasst werden. Auch das BMAS selbst will hier mit gutem Beispiel vorangehen und zum nächsten Sommer einen Hitzeschutzplan entwickeln, in welchem bisherige Hitzeschutzmaßnahmen gebündelt und ergänzt werden.
Im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) wurde eine Handlungshilfe für betriebliche Hitzeschutzpläne erstellt und erfolgreich erprobt.