Am 23. März 2026 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Fördernetzwerkes Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) eine neue Förderbekanntmachung zur Förderung von Nachwuchsgruppen und zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten veröffentlicht. Damit leistet das BMAS einen weiteren Beitrag zur Stärkung der unabhängigen Sozialpolitikforschung in Deutschland.
Ziele der Förderung von Nachwuchsgruppen
Durch die Förderung der Nachwuchsgruppen wird herausragenden Nachwuchswissenschaftler*innen die Möglichkeit gegeben, während eines dreijährigen Zeitraums (Verlängerungsoption um zwei Jahre), durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe zu einem sozialpolitischen Thema, die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer*in zu erwerben. Gleichzeitig stärkt die Arbeit der Nachwuchsgruppen die Profil- und Strukturbildung im Bereich der Sozialpolitik- und Sozialrechtsforschung.
Zeitgeschichtliche Forschung zur neueren Sozialpolitik
Die Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945 ist durch ein seinerzeit von BMAS und Bundesarchiv herausgegebenes Sammelwerk bis Mitte der 1990er umfassend aufgearbeitet worden. Eine solche zeithistorische Erforschung auf Grundlage einer eingehenden Quellenauswertung steht für die neuere Zeit jedoch aus. Deshalb soll nun über eine Projektförderung von zeitgeschichtlicher Forschung der Zeitraum bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 erschlossen werden. Dabei sollen nicht nur die politischen Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse dargestellt, sondern auch die Sozialpolitik(en) in ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext eingeordnet sowie die Wirkungen und Folgen untersucht werden.
Bewerbungs- und Förderbedingungen
Die Förderung für die Nachwuchsgruppen erstreckt sich auf die Fachrichtungen Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie, Volkswirtschaftslehre, Geschichtswissenschaft und Sozialethik. Die förderwürdigen Themen leiten sich aus Nr. 1.1 der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 6. November 2025 ab. Für diese Bekanntmachung fallen hierunter im Besonderen:
- Im Förderschwerpunkt Vermögensverteilung und ihre Auswirkungen auf den Sozialstaat soll die Vermögensentwicklung mit ihren sozialen Folgen auch international vergleichend in den Blick genommen werden.
- Wie sich die Angebote und die Anbieterstruktur sozialer Dienste verändern und was ggf. treibende Kräfte dieser Anpassungen sind, kann im Förderschwerpunkt Soziale Dienste untersucht werden.
- Im Rahmen des Förderschwerpunkts Arbeiten im Alter sollen vertiefte Analysen zu den damit verbundenen Herausforderungen, auch mit Blick auf einen potentiellen Zuwachs von Arbeitnehmer/-innen mit altersbedingten Beeinträchtigungen, durchgeführt werden.
- Im Förderschwerpunkt Arbeitsmarktauswirkung der Hybridisierung von Geschäftsmodellen soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Änderungen von Geschäftsmodellen hin zu datengetriebenen Produkten und Dienstleistungen auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten haben.
Die zeitgeschichtlichen Forschungsvorhaben fallen unter eine Projektförderung nach Nummer 2a der "Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 6. November 2025. Es wird erwartet, das breite Gebiet der Sozialpolitik in einzelnen Forschungsprojekten zu bearbeiten. Es sollen dabei die folgenden vier Themenfelder untersucht werden, für die jeweils Projektförderungen vorgesehen sind:
- Das erste Themenfeld soll die Arbeitsmarktregulierung, die Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosenversicherung, die Grundsicherung und Sozialhilfe, den Arbeitsschutz und den Zusammenhang von Migrations- und Sozialpolitik beinhalten.
- Das zweite Themenfeld soll die soziale Sicherung bei Alter, Invalidität und für Hinterbliebene, die Grundsicherung im Alter, die Unfallversicherung und das Soziale Entschädigungsrecht umfassen.
- Gesundheitsleistungen und Krankenversicherung, Soziale Pflege und Pflegeversicherung sowie Inklusionspolitik sollen in einem dritten Themenfeld bearbeitet werden.
- Im vierten Themenfeld sollen Familienpolitik und Gleichstellung, frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung, Wohnungspolitik sowie soziale Infrastruktur und soziale Dienste untersucht werden.
Alle weiteren Informationen zu Art und Umfang der Förderung, dem Auswahlverfahren sowie Kontaktmöglichkeiten zu Ansprechpartner/-Innen für inhaltliche bzw. administrative Rückfragen u.v.m. entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung sowie der zugrundeliegenden Richtlinie zur "Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik".