Menschenhandel und Ausbeutung sind besonders schwere Straftaten sowie schwere Menschenrechtsverletzungen – und treten auch in Deutschland immer häufiger auf. Daher sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend verbessert werden. Dafür hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am 27. Mai vom Kabinett verabschiedet wurde. Mit dem Entwurf sollen Menschenhandel und Ausbeutung in ihren unterschiedlichen Formen wirksam bekämpft und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen und bestraft werden. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf formuliert insbesondere die Straftatbestände des Strafgesetzbuches neu, die den Menschenhandel, die Arbeitsausbeutung und die Zwangsarbeit regeln. Dabei sollen vor allem die Übersichtlichkeit und die Beweisbarkeit verbessert werden.
Auch das sogenannte Non-Punishment-Prinzip für Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung wird in der Strafprozessordnung besser verankert. Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung werden von ihren Peinigern häufig zu unerlaubten Handlungen gezwungen. Indem die strafrechtliche Verfolgung für manche solcher erzwungenen Delikte (z.B. Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht) ausbleibt, werden die Opfer ermutigt, gegen die „eigentlichen“ Täter auszusagen. Gerade durch solche Aussagen können organisierte kriminelle Strukturen effektiv strafrechtlich verfolgt und diese Delikte vor Gericht besser nachgewiesen werden. Außerdem wird damit der Schutz der Opfer verbessert.
Neu aufgenommen in das Strafgesetzbuch wird außerdem die Strafbarkeit einer wissentlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels, der Zwangsarbeit oder anderweitiger Ausbeutung. Dieser neue § 232a des Strafgesetzbuches dient dazu, die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen einzudämmen.
Der Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.