Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2023 beschlossen.
In diesen Bericht, der nach § 25 Absatz 1 SGB VII jährlich vorzulegen ist, gehen die Berichte der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein.
Der bis zum 31. Dezember 2024 vorzulegende Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2023" zeigt als Fortschreibung des Vorjahresberichtes 2022 die Veränderungen im Arbeitsschutz in Deutschland auf.
Der diesjährige Schwerpunkt befasst sich mit "Geschlechterungleichheiten in der Arbeitswelt" (Kapitel 2). Der Beitrag gibt einen Überblick über Unterschiede in der Erwerbssituation von Frauen und Männern. Mit zwei tiefergehenden Abschnitten zu Arbeitszeit (2.3) und Verdiensten (2.4) werden diese Unterschiede verdeutlicht.
Das Berufskrankheitengeschehen im Berichtsjahr 2023 ist zu großen Teilen vom Abklingen der COVID-19-Pandemie geprägt. Sowohl die Zahl der Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit als auch die Zahl der Anerkennungen ist deutlich niedriger als im Vorjahr.
Der Bericht 2023 steht in einer barrierefreien Version zum Download zur Verfügung.
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