Dr. Volker Türk, VN-Hochkommissar für Menschenrechte, und Staatssekretärin Lilian Tschan.
Staatssekretärin Lilian Tschan hat am 18. Dezember 2024 den VN-Hochkommissar für Menschenrechte, Dr. Volker Türk, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfangen. Das Gespräch fand im Rahmen eines Arbeitsbesuchs des Hochkommissars in Deutschland statt. Themen des Austauschs waren insbesondere die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in Lieferketten und die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung.
Menschenrechte sind nicht ideologisch. Sie sind international bindende Instrumente, die Staaten verpflichten und grundlegende Bedürfnisse aller Menschen betreffen.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in Lieferketten sind ein effektiver Hebel, um die Situation von Menschen unmittelbar zu verbessern. Sie ebnen den Weg für ein zukunftsfähiges Wirtschaftsmodell, das langfristig allen dient.
Wir geben ein klares Bekenntnis zu den Menschenrechten ab; ihre Förderung und ihr Schutz sind eine tragende Säule der Politik der Bundesregierung.
Menschenrechtliche Standards einzuhalten und umzusetzen ist Aufgabe aller Akteure im Wirtschaftsleben. Wir setzen uns in unseren Dialogforen mit der Wirtschaft für passgenaue Lösungen ein, die auch eine möglichst hohe Wirksamkeit für Rechteinhabende in globalen Lieferketten sicherstellt.
Während des Besuchs tauschten sich beide auch über den zweiten Weltsozialgipfel aus, der 2025 in Doha, Katar stattfinden soll.
Es ist wichtig, einen gesamtheitlichen Blick, unter Mitberücksichtigung der Menschenrechte, für soziale Fragen zu bewahren und die Nöte und Sorgen von Menschen aus der ganzen Welt in die Verhandlungen des Weltsozialgipfels zu einzubeziehen.
Wir wollen das Begriffsverständnis von ,Social Development‘ weiterentwickeln und werden uns für eine engagierte Abschlusserklärung einsetzen.
Das von Dr. Volker Türk geleitete Büro, das Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) in Genf, ist das zentrale Organ der Vereinten Nationen für den Menschenrechtsschutz. Eine seiner Aufgaben besteht darin, in Austausch mit den VN-Mitgliedstaaten zu treten, um die Menschenrechte zu stärken.