Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat heute die aktuelle Verordnung zum Bürgergeld auf den Weg gebracht. Hubertus Heil kündigte an, dass die Regelsätze von Bürgergeldbeziehern ab 1. Januar 2025 nicht angehoben werden (hier die aktuellen Regelsätze: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld). Aktuell gibt es etwa 5,6 Millionen Bürgergeldempfänger. Davon sind etwa 1,7 Millionen tatsächlich arbeitslos, viele andere sind in Maßnahmen, pflegen Angehörige oder stocken ihr Einkommen auf.
Das Bürgergeld soll Menschen in sozialen Notlagen helfen (hier unser Film "Was ist das Bürgergeld?") und das Existenzminimum sichern. Wie viel dafür erforderlich ist, wird jährlich neu ermittelt. Dabei wird auch die Inflationsrate berücksichtigt. Die Berechnungsmethode ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Berechnung der Regelsätze wird nicht gewürfelt. Das Bürgergeld ist ja eine Grundsicherung, die muss das Existenzminimum absichern. Das fordert unsere Verfassung.
Das ganze Interview finden Sie hier: "Das Bürgergeld wird nicht gewürfelt"
Was soll sich ändern?
Zentrales Ziel bleibt es, Menschen mit Weiterbildung in Arbeit zu bringen. Denn: Etwa zwei Drittel der Bürgergeldbeziehenden verfügen nicht über einen Berufsabschluss. Mein Ziel ist, wo immer es geht, erwerbsfähige Menschen aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen. Und ich will dafür sorgen, dass sich Arbeit zukünftig noch mehr lohnt
, so Heil.
Auch die Mitwirkungspflichten sollen nachgeschärft werden. In den wenigen Fällen, in denen sich Menschen einrichten oder nicht mitwirken, muss klar sein: Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Und deshalb ist es richtig, hier nachzuschärfen.
Schwarzarbeit von Bürgergeldbeziehern soll künftig noch härter sanktioniert werden. Wer auf Kosten der Solidargemeinschaft lebt und meint, nebenbei schwarz arbeiten zu müssen, wird strafrechtlich verfolgt, muss alle Leistungen zurückzahlen und bekommt das Bürgergeld um 30 Prozent gekürzt.
Der Regelsatz wird jedes Jahr auf Grundlage statistischer Daten berechnet. Das ist gesetzlich geregelt. Es geht darum, das Existenzminimum zu gewährleisten. Nicht mehr und nicht weniger.
Es werden Ausgaben berücksichtigt, die man zum Leben braucht, zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, und persönliche Bedürfnisse.
Der Regelsatz des Bürgergeldes steigt, wenn die Dinge, die man zum Leben braucht, teurer werden, zum Besipiel durch die Inflation.
Die Inflation ist zurückgegangen. Dementsprechend wird der Regelsatz zum 1. Januar 2025 nicht erhöht. Mit anderen Worten: Es gibt eine Nullrunde.