Sozialversicherung

40 Jahre Künstler­sozial­versicherung

Seit 1983 sind selbstständige Künstlerinnen und Publizisten in Deutschland sozial abgesichert und erhalten über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung. Finanziert wird die Künstler­sozial­versicherung über die Verwerter von künstlerischen und publizistischen Leistungen, wie Agenturen, Verlage, Theater oder Rundfunkanstalten, und einen Bundeszuschuss. Bis heute gelingt es der KSK als Behörde, den besonderen Lebensverhältnissen selbständiger Künstlerinnen und Künstler Rechnung zu tragen.

Trotz oftmals geringem und unstetem Einkommen Teil des Sozialsystems zu sein – das ist die zentrale Errungenschaft durch die Künstlersozialversicherung.

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