Mit dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) werden Menschen unterstützt, die aufgrund der Globalisierung oder anderer größerer Umstrukturierungsmaßnahmen, wie z.B. Finanz- und Wirtschaftskrisen, Handelsstreitigkeiten, Übergang zur Dekarbonisierung oder Automatisierung und Digitalisierung, ihre Arbeit verloren haben.
Zusammen mit allen Beteiligten ist es gelungen, das Verfahren in einem wichtigen Punkt zu beschleunigen. Jetzt können EGF-Projekte bereits zwei Monate nach EGF-Antragstellung gestartet werden. Das EU-Genehmigungsverfahren bedarf regelmäßig bis zu 6 Monaten.
Ab sofort können mit dem EGF auch Prämien finanziert werden, die einen Anreiz für die entlassenen Beschäftigten bieten, um beispielsweise frühzeitig eine neue Arbeit zu finden, Gehaltseinbußen oder weite Anfahrtswege für den neuen Arbeitsplatz in Kauf zu nehmen oder sich für die Teilnahme an Qualifizierungen zu entscheiden (Sprinter-Prämie, Prämie zum Ausgleich einer Gehaltsdifferenz, Mobilitätsprämie, Qualifizierungsprämie). Diese Prämien werden zu 60% aus dem EGF und zu 40% aus nationalen Mitteln finanziert. Sie sollen verstärkt zum Einsatz kommen und das Maßnahmenspektrum der Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch III) erweitern.
Darüber hinaus sieht die aktuelle EGF-Verordnung eine umfangreiche Existenzgründungsförderung vor. Entlassene Beschäftigte, die sich für die unternehmerische Selbständigkeit entscheiden, können mit bis zu 22.000 Euro pro Gründung unterstützt werden. Dies beinhaltet neben Beratung und Qualifizierung auch Investitionen in Sachmittel, die für die Gründung notwendig sind. Diese Fördermöglichkeit wird stärker in den Vordergrund gerückt