Arbeitsförderung

Teilhabechancengesetz wirkt

Evaluation zeigt: Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ist sehr erfolgreich.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Teihabechancengesetz. Es soll die Beschäftigungschancen von arbeitsmarktfernen Menschen verbessern und damit soziale Teilhabe ermöglichen. Mittlerweile werden rund 55.000 Arbeitsverhältnisse gefördert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat  die Wirkung des Gesetzes untersucht und bewertet es in seinem Zwischenbericht durchweg sehr positiv. 

Die Evaluation des IAB zeigt: Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ist sehr erfolgreich. Das Zusammenspiel von geförderter Beschäftigung,  einem begleitenden ganzheitlichen Coaching sowie Weiterbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten bietet  arbeitsmarktfernen Menschen eine zielgerichtete Perspektive für soziale Teilhabe und unterstützt die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die drei wichtigsten Erkenntnisse des IAB sind:

  • Die Jobcenter empfinden vor allem die Förderung der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) als innovativ und als Bereicherung für die Eingliederung von arbeitsmarktfernen Menschen.
  • Mit dem Teilhabechancengesetz werden die richtigen Zielgruppen erreicht: Arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen, meist ohne Berufsabschluss, darunter viele ältere Menschen.
  • Klar bestätigt wird, dass der neue Ansatz, geförderte Beschäftigung mit einem begleitenden Coaching zu verbinden zu einer nachhaltigeren Beschäftigungsaufnahme führt. Dies sichert eine Stabilisierung im Alltag und im Beruf.

Für Bundesminister Hubertus Heil sind diese besonders positiven Ergebnisse aus Praxis und Wissenschaft Anlass, für eine Entfristung des § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" zu werben.

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