Teilhabe

Studie zu Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen in Einrichtun­gen veröffentlicht

Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen, sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt in verschiedenen Lebensberei­chen zu erfahren. Gleichzeitig sind sie im Hinblick auf den Schutz vor Gewalt, vor allem, wenn sie in Einrichtungen leben und arbeiten, strukturell und rechtlich in einer besonders schwierigen Lage.

Aus diesem Grund hat das Institut für empirische Soziologie im Auftrag des Bundesminis­teriums für Arbeit und Soziales eine Studie zu Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland durchgeführt. Anhand von 52 Einzel- und neun Gruppenin­terviews in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie 22 Interviews mit Expertinnen und Experten wurde zunächst eine Ist-Situationsanalyse erstellt, die die juristischen und struk­turellen Rahmenbedingungen im Gewaltschutz systematisch darstellt, sowie die konkrete Situation in den Einrichtungen aus der Perspektive der Betroffenen und Handelnden be­leuchtet. Daraus konnten Verbesserungsmöglichkeiten und zentral zu bearbeitende Hand­lungsfelder im Gewaltschutz sowie Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.

Der Abschlussbericht enthält eine Bestandsaufnahme der aktuellen Gewaltschutzsituation in Wohnrichtungen und Einrichtungen und gibt Empfehlungen für eine wirksame Gewaltschutzstrategie für Menschen mit Behinderungen.

Auch wenn die Studienergebnisse auf Fortschritte und Beispiele guter Praxis im Gewalt­schutz für Menschen mit Behinderungen in Wohnheimen und Werkstätten verweisen, wurden bestehende Problemfelder und Lücken im Gewaltschutz identifiziert. Als Grund hierfür werden unter anderem der Personalmangel, das eingeschränkte Mitbestimmungs­recht der Bewohnerinnen und Bewohner, die marginale Kooperation und Vernetzung mit externen Unterstützungsstrukturen sowie die zum Teil schwache Position von Selbstver­tretungsstrukturen, wie der Frauenbeauftragten in den Werkstätten, benannt.

Die Studienergebnisse und Handlungsempfehlungen bilden erstmalig eine wissenschaftli­che Grundlage für die Erstellung einer umfassenden und wirksamen Gewaltschutzstrate­gie. Die Bundesregierung wird unter Beteiligung der betroffenen staatlichen, gesellschaftlichen und privaten Akteurinnen und Akteure die konkreten Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung nun intensiv prüfen. Damit kommt die Bundesregierung ihren aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen resultierenden Verpflichtungen einen weiteren Schritt näher.

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