Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat heute den Schlussbericht zur "Begleitevaluation der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete" veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass nahezu alle untersuchten Instrumente die Integration der Geflüchteten in Arbeit deutlich verbessert haben und sich auf mittlere Sicht im Sinne einer gesamtfiskalischen Kosten-Nutzen-Bilanz rechnen.
Ein Beispiel: Nach Berechnungen aus der Evaluation erzielt der Staat im Durchschnitt für jede Person, die mit Eingliederungszuschüssen gefördert wird, nach fünf Jahren ein Plus von 17.600 Euro in der Einnahmen- und Ausgabenbilanz. Auch Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, Maßnahmen bei einem Träger, ausbildungsbegleitende Hilfen, Einstiegsqualifizierung, Förderung der beruflichen Weiterbildung und Einstiegsgeld zahlen sich spätestens nach fünf Jahren aus. Der positive Effekt kommt vor allem daher, dass die Geflüchteten, wenn sie eine Arbeit gefunden haben, in die Sozialversicherung einzahlen.
Die Evaluation zeigt auch: Geflüchtete Frauen profitieren ebenfalls, wenn sie von den Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert werden – bei manchen Maßnahmen sogar stärker als geflüchtete Männer.
Allein die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II erzielten für die Zielgruppe der Geflüchteten keine positiven Effekte.
Mit einer zeitgemäßen Ausbildung, gezielten Weiterbildungen und einer modernen Einwanderungspolitik wollen wir die Arbeit als Fachkraft wieder attraktiver machen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen.
Fachkräftesicherung
Das BMAS hatte das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) im Jahr 2017 mit der Durchführung der Evaluation beauftragt. Projektpartner waren das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW), die Public Division bei Kantar in Deutschland (Kantar GmbH), das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen, das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW), das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI).
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben die Inanspruchnahme, Umsetzung und Wirkung der wesentlichen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB II und SGB III zur Förderung der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit evaluiert. Es werden Fragen beantwortet, wie effektiv und effizient die zentralen Maßnahmen der Arbeitsförderung in den Rechtskreisen SGB II und SGB III für Geflüchtete im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktintegration und soziale Teilhabe sind, und welche Faktoren, wie etwa Sprachförderung und individuelle und lokale Kontextfaktoren, die Maßnahmenwirksamkeit verstärken oder hemmen. Aus den Ergebnissen wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie das Instrumentarium und die Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten weiter verbessert werden können.