Soziale Sicherung

Long-COVID: Leistungen zur Rehabilitation

Möglichkeiten und Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Long-COVID-Erkrankte

An COVID-19 Erkrankte können auch nach überstandener Infektion an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden, dem sog. Long-COVID oder auch Post-COVID-Syndrom.

Bei gefährdeter oder geminderter Erwerbsfähigkeit durch Long-COVID bieten sich insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Haus- und Fachärzte sowie Post-COVID-Ambulanzen können die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger anregen. Diese können Sie auch gezielt darauf ansprechen.

Wer ist zuständig?

Betroffene können verschiedene Maßnahmen und Anlaufstellen in Anspruch nehmen. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und der Aufgabe des jeweiligen Trägers. Die Rehabilitationsträger und weitere Einrichtungen, bieten auf ihren Webseiten weiterführende Informationen an.

Ist durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit der Versicherten gefährdet, bietet die Deutsche Rentenversicherung passende Rehabilitationsleistungen und auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an.

Reha-Angebot für COVID-19-Erkrankte

Die Reha der Deutschen Rentenversicherung kann dabei helfen, wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ins Berufs- und Alltagsleben zurück zu finden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. die Rentenversicherung) zuständig ist. Wie Sie auch mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder ins Berufsleben zurückkehren können, erfahren Sie auf der Internetseite der BA.

Was nach Unfall oder bei Erkrankung zu tun ist

Ein schwerer Unfall oder eine Krankheit müssen erst einmal bewältigt werden. Welche ersten Schritte beim Weg zurück ins Berufsleben wichtig sind, erfahren Sie hier.

Personen, bei denen die Erkrankung an COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wurde, können sich an ihren Durchgangsarzt oder direkt an ihren Unfallversicherungsträger wenden, wenn sie Bedarf an Rehabilitationsleistungen haben.

Die sogenannten BG-Kliniken bieten als medizinische Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitere Informationen:

Für Personen, die nicht im Erwerbsleben stehen, ist ihre Krankenversicherung für medizinische Reha-Leistungen zuständig.

Wo finden sich Reha-Angebote?

Eine zentrale Überblicksseite mit Rehabilitationsangeboten bei Long-COVID gibt es bislang nicht. Um sich allgemein über die zahlreichen zur Verfügung stehenden Einrichtungen und ihre Angebote zu informieren, kann Ihnen das Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. helfen. Hier können Sie sich ausgehend von Ihrem Krankheitsbild (Indikation) passende Einrichtungen anzeigen lassen. Grundsätzlich ist es für Sie möglich, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selber auszusuchen. Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Reha-Träger können Sie hinsichtlich geeigneter Einrichtungen beraten.