Am 13. April 2021 fand das 2. Netzwerktreffen zum CSR-Preis der Bundesregierung statt. Rund 600 Interessierte aus Unternehmen aller Branchen und Größen haben an der digitalen Konferenz teilgenommen, um sich zum Thema nachhaltige Unternehmensführung auszutauschen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte:
Wir brauchen den Wandel zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die natürlichen Grenzen unseres Planeten respektiert. Dazu müssen wir internationale Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards besser durchsetzen als bisher. Das Lieferkettengesetz ist ein hierfür ein unverzichtbarer Meilenstein, um dem Ziel einer nachhaltigen Wirtschaft näher zu kommen.
Heil würdigte neben den aktuellen CSR-Preisträgern auch die Unternehmen, die sich dem aufwändigen Wettbewerb stellen. "Wir brauchen Vorbilder wie Sie und andere, die folgen. Denn nachhaltiges Handeln wird mehr und mehr zu einer Überlebensfrage für uns und unseren Planeten." Er mahnte jedoch auch: "Aber es gibt eben auch noch sehr viele Unternehmen, die nicht mitziehen. Wir brauchen hier feste Standards. Deshalb haben wir uns entschlossen, mit dem Lieferkettengesetz mehr Verbindlichkeit im Nachhaltigkeitsmanagement von Unternehmen zu verankern."
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wurde am 3. März 2021 vom Kabinett verabschiedet und soll bis Ende Juni im Bundestag beschlossen werden. Es soll ab 2023 für große, in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten gelten und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Das Sorgfaltspflichtengesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt.
Sorgfaltspflichtengesetz
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement stand auch im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Staatssekretär Björn Böhning auf der Agenda des Netzwerktreffens. Prof. Dr. Judith Simon beleuchtete in ihrer Keynote die Unternehmensverantwortung in der digitalisierten Arbeitsgesellschaft. Die Arbeit in Workshops ermöglichte den Teilnehmenden zudem eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem betrieblichen Klima- und Umweltschutz, der unternehmerischen Sorgfaltsplicht in Lieferketten und der digitalen Unternehmensverantwortung (Corporate Digital Responsibility).
Zum Hintergrund des CSR-Preises:
Der CSR-Preis der Bundesregierung ist eine Auszeichnung für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft sozial, ökologisch und ökonomisch verträglich gestalten oder auf ihrem Weg dahin deutliche Fortschritte vorweisen können. Ziel ist es, verantwortungsvolles Unternehmenshandeln zu honorieren, zu fördern und konkret zu unterstützen. Der Preis richtet sich sowohl an große als auch an kleine und mittlere Unternehmen. Nach 2013, 2014 und 2017 prämierte die Bundesregierung 2020 bereits zum vierten Mal Ideen, Ansätze und Konzepte im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens. Die aktuellen Preisträger des Wettbewerbs 2020, die heute persönlich durch Bundesminister Heil gewürdigt wurden, sind die Neumarkter Lammsbräu Gebr. Ehrnsperger KG, die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt, die BASF SE, GEPA –The Fair Trade Company und die HEAG Holding AG.
Das Netzwerktreffen zum CSR-Preis der Bundesregierung fördert in diesem Zusammenhang den Austausch interessierter Unternehmen zu aktuellen CSR-Entwicklungen. Das Format fand am 13. April 2021 zum zweiten Mal statt.
Das BMAS hat im Rahmen des CSR-Preises der Bundesregierung zum 2. Netzwerktreffen eingeladen.