Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Verfahren zur Berufung der fünften Pflegekommission eingeleitet. Die vorschlagsberechtigten Verbände und Gremien sind nunmehr aufgefordert, geeignete Mitglieder vorzuschlagen.
Aufgabe der Pflegekommission ist es, Empfehlungen zur Festlegung zwingender Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, wie beispielsweise Mindestentgelte, abzugeben. Diese Empfehlungen kann das BMAS für alle betroffenen Pflegebetriebe im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich vorgeben.
Der Vorschlag der Kommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche.
Pflegekommission
Die zu errichtende fünfte Pflegekommission wird wie die bisherigen Kommissionen aus acht Mitgliedern bestehen. Das BMAS ernennt jeweils zwei Mitglieder und ihre Stellvertreter aufgrund von Vorschlägen der tarifzuständigen Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände in der Pflegebranche sowie der Dienstnehmerseite und der Dienstgeberseite von paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen.
Die Bekanntmachung mit der Aufforderung. geeignete Mitglieder vorzuschlagen, wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Vorschläge sind innerhalb von sechs Wochen nach dem Veröffentlichungsdatum schriftlich beim BMAS einzureichen.