Die Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet die Mitgliedstaaten, den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen. Dazu überwachen die Mitgliedsstaaten periodisch in Stichproben, inwieweit Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen den in der Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen genügen. Über die Ergebnisse der Überwachung einschließlich der Messdaten legen die Mitgliedstaaten der Kommission alle drei Jahre, erstmalig zum 23.12.2021, einen Bericht vor. Dieser Bericht soll eine ausführliche Beschreibung der Art und Weise, wie die Überwachung durchgeführt wurde, enthalten. Der erste Bericht für die Bundesrepublik Deutschland liegt nun vor und wurde der Kommission fristgerecht übermittelt. Er umfasst die Prüfungen des ersten Überwachungszeitraumes und stellt eine erste Bestandsaufnahme über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und Gemeinden dar.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik und die Überwachungsstellen der Länder haben dazu im ersten Überwachungszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 22. Dezember 2021 insgesamt 1762 Webauftritte mit der Methode der vereinfachten Überwachung, 130 Webauftritte mit der Methode der eingehenden Überwachung sowie 57 mobile Anwendungen mit der Methode der eingehenden Überwachung überprüft.
Die Anforderungen an eine vollständige Barrierefreiheit von digitalen Objekten sind sehr hoch. Maßstab für die Konformitätsbewertung ist die harmonisierte Europäische Norm DIN-EN 301 549, die in den Abschnitten 9 bis 11 die Konformitätsanforderungen der Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG 2.1) wiedergibt. Der Bericht, der in seiner Art neu ist und wichtige Impulse für weitergehende Verbesserungen geben soll, zeigt unter anderem, dass es noch eine Reihe von Defiziten bei der Barrierefreiheit gibt. Bei den Prüfungen festgestellte Abweichungen liefern Hinweise, dass es schwierig ist, alle der geforderten Kriterien der Barrierefreiheitsanforderungen gleichzeitig zu erfüllen. Bei einer erheblichen Anzahl von Prüfobjekten fehlte auch die Erklärung zur Barrierefreiheit oder war lückenhaft. Die vorgefundenen Erkenntnisse zur Erfüllung oder Nicht-Erfüllung einzelner Anforderungen sind im Bericht detailliert dargestellt und geben wichtige Hinweise, wie die vorgefundenen Barrieren beseitigt werden können.
Die Überwachungsstellen haben die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfergebnisse beraten und dabei aufgezeigt, wie die vollständige Konformität zur Barrierefreiheit erreicht werden kann. Die Überwachungstätigkeiten der Überwachungsstellen in Deutschland haben somit bereits zu einem besseren Bewusstsein für die Pflicht und Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bei den verschiedenen öffentlichen Stellen geführt. Die in den kommenden Überwachungszeiträumen deutlich ansteigende Anzahl von Überwachungen ist daher im Sinne der besseren Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit hilfreich.
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (nachfolgend EU-Webseitenrichtlinie) ist am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten.