Ministerium

30 Jahre Bürgertelefon

BMAS

Mitarbeiter*innen im Büro des Bürgertelefons.

Service-Größe der Bundesregierung

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird am 1. September 2021 30 Jahre alt und ist seit dieser Zeit als feste Service-Größe der Bundesregierung für alle Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland etabliert.

Das Bürgertelefon wurde kurz nach der Wiedervereinigung eingerichtet, um das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger in den östlichen Bundesländern schnell und umfassend zu befriedigen. Nach dem Fall der Mauer galt das Arbeits-und Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland auch für die Bürgerinnen und Bürger aus der ehemaligen DDR. Das Informationsbedürfnis war entsprechend hoch. Da aber Telefongespräche von Ost nach West wenn überhaupt dann nur mit großen Schwierigkeiten zu realisieren waren, entschloss sich das Bundesarbeitsministerium, in Rostock 1991 ein Bürgertelefon aufzubauen.

Über sechs Millionen Mal stand das Bürgertelefon seitdem Informationssuchenden mit Rat und Tat zur Seite. Dabei haben sich die Schwerpunkte der Fragen immer wieder verschoben. Heute sind es die Themen Rente, Teilzeit, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt, Mindestlohn und Integration von Menschen mit Behinderung, die auf der aktuellen Tagesordnung stehen. Aber auch allgemeine Fragen, beispielweise nach Publikationen oder nach Ansprechpartnern aus der Politik, versucht das Bürgertelefon zu beantworten. Das Bürgertelefon des BMAS ist so eine ständige Einrichtung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland geworden.

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des BMAS ist von montags bis donnerstags zwischen 8 und 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr für Sie erreichbar.

Seit 2007 können auch Bürgerinnen und Bürger, die gehörlos sind und die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, das Bürgertelefon nutzen. Denn gehörlose Mitarbeiterinnen des Bürgertelefons stehen zur Verfügung, um die speziellen Fragen dieser Bevölkerungsgruppe zu beantworten.

Das Bürgertelefon wie auch der Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service sind in den 115-Verbund integriert, so dass kommunale Callcenter Anrufe, die Bundesthemen betreffen, direkt weiterleiten können.

Am Bürgertelefon können Anrufer – wenn gewünscht anonym – ihre ganz persönlichen Sorgen besprechen oder Fragen zum weiten Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik stellen. Über insgesamt zehn Telefonnummern sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner von montags bis donnerstags in der Zeit 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu erreichen.

Die Nummern lauten:

Rente

030 221 911 001

Unfallversicherung/Ehrenamt

030 221 911 002

Arbeitsmarkpolitik und -förderung

030 221 911 003

Arbeitsrecht

030 221 911 004

Teilzeit, Altersteilzeit, Minijobs

030 221 911 005

Infos für Menschen mit Behinderung

030 221 911 006

Europäischer Sozialfonds

030 221 911 007

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

030 221 911 008

Informationen zum Bildungspaket

030 221 911 009

Informationen zum Mindestlohn

030 60 28 00 28

Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service

www.gebaerdentelefon.de/bmas