Die Fachstelle Teilhabeberatung hielt am 3. und 4. November 2020 eine virtuelle Schulung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ab. Mehr als 500 Teilnehmer diskutierten an beiden Tagen unter dem Titel "Qualitätsentwicklung und -sicherung" über Qualitätsstandards der EUTB. In einer Mischung aus Vorträgen, Diskussionen und Beratungsgesprächen wurden den teilnehmenden Beraterinnen und Beratern Methoden und Ideen vermittelt, die für eine hochwertige Qualität der Beratung sorgen sollen.
Die EUTB unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. In rund 500 Anlaufstellen unterstützen Menschen mit und ohne Behinderungen Träger unabhängig und kostenlos. Im Mittelpunkt steht dabei das so genannte Peer Counseling - Betroffene beraten Betroffene. Unterstützt werden die EUTB-Einrichtungen durch die Fachstelle Teilhabeberatung, die vom BMAS aufgebaut wurde.
Staatssekretär Rolf Schmachtenberg sagte in seiner Videobotschaft:
Aus ersten Zwischenergebnissen der Evaluation der EUTB wissen wir, dass die Beratung auf Augenhöhe für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen enorm wichtig ist - und gerade dadurch hebt sich die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung von anderen Beratungen ab.
Zentral für die Veranstaltung war die vertiefende Vorstellung des Qualitätsmanagementhandbuchs (QMH). Das Buch ist als Nachschlagewerk konzipiert und bietet einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Umsetzung des EUTB. Im QMH finden sich Qualitätsstandard und Praxishilfen für die Arbeit der Beraterinnen und Berater. Bereits heute wird das Handbuch in der EUTB genutzt. Bis zum Sommer 2021 können Rückmeldungen und Anregungen von den Anwendern gegeben werden, im Herbst 2021 soll eine revidierte Fassung des QMH veröffentlicht werden.
In der Veranstaltung ging es generell um den Umgang mit praxisnahen Erfahrungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen. Dazu wurde vielfach auf Praxisbeispiele aus der Beratung eingegangen. In mehreren Fachvorträgen konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Datenschutzregelungen für den Beratungsalltag, Besonderheiten des Persönlichen Budgets und Fragen der Öffentlichkeitsarbeit informieren. Ein Thema war auch der Ablauf des Reha-Prozesses von der Klärung der Zuständigkeit bis zu den konkreten Leistungen.
Trotz der virtuellen Form wurde auf komplette Barrierefreiheit geachtet. Dazu wurden Gebärdensprachdolmetschungen, Untertitelungen und Übersetzungen in Leichte Sprache angeboten.
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.