Arbeitsrecht

Mindestlohn erhöht

Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland ein neuer allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.

Vom gesetzlichen Mindestlohn haben seit seiner Einführung im Jahr 2015 bereits Millionen Menschen in Deutschland profitiert. Wo vorher Niedriglöhne verbreitet waren, sorgt er heute für eine Untergrenze, ohne dabei Unternehmen zu überfordern.

Bereits mit der Zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 hatte die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn auf Vorschlag der Mindestlohnkommission für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde erhöht und gleichzeitig über die Anhebung auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2020 entschieden.

Mindestlohn im Überblick:

  • Die Erhöhung des Mindestlohns orientiert sich insbesondere an der wirtschaftlichen Lage und der allgemeinen Tarifentwicklung.
  • Der gesetzliche Mindestlohn trägt dazu bei, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer*innen geht.
  • Durch den Mindestlohn werden Arbeitnehmer*innen in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt.
  • Der Mindestlohn ermöglicht einen fairen und funktionierenden Wettbewerb und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.
  • Mit dem Mindestlohn wird der soziale Zusammenhalt in Deutschland gestärkt.

Nach den Regelungen des Mindestlohngesetzes wird die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2021 erfolgen.