Die Bundesregierung hat am 12. Oktober 2020 ihren Zwischenbericht im Rahmen des Sechsten Staatenberichtsverfahrens zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) beim Fachausschuss der Vereinten Nationen (WSK-Ausschuss) eingereicht.
Der Zwischenbericht für die Vereinten Nationen belegt, dass Deutschland bei den Themen Pflege, Kinderarmut und dem Recht auf Wohnen seit 2016 einen deutlichen Schritt vorangekommen ist. Die Reform der Pflegeausbildung, der Ausbau des Kinderzuschlages sowie der Leistungen für Bildung und Teilhabe oder die finanzielle Förderung des sozialen Wohnungsbaus haben den Alltag der Menschen spürbar verbessert.
Der WSK-Pakt garantiert u.a. das Recht auf Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung von Mann und Frau, das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Bildung. Deutschland hat den Pakt 1973 ratifiziert. Insgesamt sind ihm 171 Staaten beigetreten.
Alle fünf Jahre ist Deutschland dazu verpflichtet, dem WSK-Ausschuss einen Staatenbericht zur Umsetzung der im Pakt garantierten Rechte vorzulegen. 2020 ist die Bundesregierung erstmals aufgefordert worden, in einem Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung einiger ausgewählter Empfehlungen (Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen) zu berichten, die der WSK-Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen zum Sechsten Staatenbericht an Deutschland übermittelt hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist federführend bei der Erstellung dieses Berichts, an dem darüber hinaus nahezu alle Bundesressorts, das Bundeskanzleramt sowie die Länder und zivilgesellschaftliche Organisationen mitgewirkt haben.
Der Zwischenbericht ist abrufbar in Deutsch und in Englisch unter: