In Berlin fand der 4. Deutsche Arbeitsrechtstag zu dem Thema "100 Jahre Betriebsverfassung – Renovierungsstau oder solides Fundament?" statt. Auf der Veranstaltung diskutieren hochrangige Experten insbesondere Rechtsanwälte, Richter, Parlamentarier, Hochschullehrer, Unternehmens- und Verbandsjuristen zu Themen rund um das Betriebsverfassungsrecht.
Nach der Eröffnung durch Herrn Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, sprach Frau Parlamentarische Staatssekretärin Annette Kramme das Grußwort aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie erinnerte darin an die Ursprünge der betrieblichen Mitbestimmung und die heftigen Auseinandersetzungen, die das Betriebsrätegesetz im Jahr 1920 ausgelöst hatte. Daneben ging sie auf aktuellere Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht und die Planungen des Ministeriums, die sich u.a. aus dem Koalitionsvertrag und der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung ergeben, ein. Auch die vom Veranstalter aufgeworfene Frage beantwortete sie mit der eindeutigen Aussage, dass das Gebäude der Arbeitnehmerbeteiligung auf einem soliden Fundament stehe und stetig weiterentwickelt werde. Fazit von Staatssekretärin Kramme:
Glücklicherweise lässt sich feststellen, dass die betriebliche Mitbestimmung keineswegs Geschichte ist, sondern weiterhin zu regen Diskussionen führt.
Diese Diskussionen wurden auf dem Arbeitsrechttag noch bis zum Schlusstag fortgesetzt.