Die Bundesregierung erstellt unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) alle vier Jahre einen Bericht über die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. Damit wird die im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§ 88 SGB IX) und Artikel 31 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgelegte Berichtspflicht erfüllt.
Bundesminister Hubertus Heil führte dazu aus:
Der Bericht wird aufzeigen, wie Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland leben, wie es um ihre Teilhabechancen in einzelnen Lebensbereichen bestellt ist und wo es noch Barrieren abzubauen gilt. Ich gehe davon aus, dass der Wissenschaftliche Beirat daraus Handlungsbedarfe identifiziert und Erwartungen an die Politik formuliert. Das hilft bei der Entwicklung von staatlichen Maßnahmen weiter.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel ergänzte:
Wenn es um Politik für Menschen mit Behinderungen geht, ist ihre Beteiligung unabdingbar. Deswegen begrüße ich es sehr, dass das BMAS mit einer umfassenden Repräsentativbefragung die Sicht der Menschen mit Beeinträchtigungen in den Teilhabebericht einfließen lässt. Ich bin auf die ersten Ergebnisse der Befragung gespannt, die bereits in den dritten Bericht Eingang finden werden.
Renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen und begleiten die Erstellung des Teilhabeberichts und erarbeiten eigene Stellungnahmen. Diese werden Einblick in aktuelle, wissenschaftliche, behinderungsspezifische Diskurse geben und Erwartungen an die Inklusionspolitik im Bund formulieren.
Das Prognos Institut wird die Datenanalyse für den Dritten Teilhabebericht vornehmen.
In den Wissenschaftlichen Beirat des Dritten Teilhabeberichts wurden zehn Vertreterinnen und Vertreter verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen berufen, drei von ihnen sind auf Vorschlag des Deutschen Behindertenrats ernannt worden:
- Dr. Heinz Willi Bach, Hochschule der BA
- Prof. Dr. Iris Beck, Universität Hamburg
- Prof. Dr. Martina Brandt, Technische Universität Dortmund
- Prof. Dr. Hans Förstl, Technische Universität München
- Prof. Dr. Swantje Köbsell, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
- Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen
- Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht
- Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Universität zu Köln
- Dr. Volker Sieger, Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Technische Universität München (Vorsitz)