Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat heute die Sozialpartner und Unfallversicherungsträger der Bauwirtschaft und Landwirtschaft anlässlich ihrer Sozialpartnerinitiative "Umgang mit UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien" zum Gespräch empfangen.
Ungefähr 2,4 Millionen Beschäftigte arbeiten im Freien. Davon sind rund 1,8 Millionen regelmäßig intensiver Sonnenbelastung bei der Arbeit ausgesetzt. Seit dem 1. Januar 2015 sind "Plattenepithelkarzinome", auch weißer Hautkrebs genannt, und ihre Vorstufen in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit Nummer 5103 aufgeführt. Bis Ende 2017 gab es bereits knapp 12.500 Anerkennungen dieser Berufskrankheit. Besonders betroffen sind Beschäftigte der Bauwirtschaft und Landwirtschaft.
Arbeitsbedingte
UV
-Strahlung birgt gesundheitliche Risiken. Die Sozialpartnerinitiative ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung der Arbeitgeber und Beschäftigten
, sagte Staatssekretär Böhning bei dem Treffen.
Mit der Sozialpartnervereinbarung gehen wir heute noch einen Schritt weiter und tragen Sorge dafür, dass alle betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, sich im Hinblick auf mögliche Folgen der
UV
-Strahlung in regelmäßigen Abständen ärztlich beraten und untersuchen zu lassen. Diese Angebotsvorsorge ist das Kernstück unserer Vereinbarung
, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e.V.
Die gemeinsame Sozialpartnervereinbarung soll bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Bewusstsein für die Thematik schärfen. Sie flankiert die Bemühungen der Politik, kann aber eine wirksame Arbeitsschutzverordnung, die
u.a.
eine Pflichtvorsorge der Arbeitgeber vorsieht, nicht ersetzen
, betonte Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Angesichts des anstehenden Sommers und der Klimaerwärmung muss Prävention jetzt stattfinden
, so Staatssekretär Böhning. Aufklärung und Beratung über die individuellen gesundheitlichen Risiken arbeitsbedingter Sonnenbelastung sind wichtig, noch wichtiger ist es jedoch, lange Expositionszeiten möglichst zu vermeiden. Hier ist noch Luft nach oben im Arbeitsschutz. Die Sozialpartnervereinbarung kann helfen, gute Lösungen zu finden.
Initiatoren der Sozialpartnervereinbarung sind der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Beteiligt sind außerdem der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., der Deutsche Abbruchverband e.V., der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V., der Bundesverband Gerüstbau e.V., die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V.