Um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer, also Arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland geschickt werden, zu erreichen, hat die Europäische Union eine Revision der EU-Entsenderichtlinie beschlossen, die die Mitgliedstaaten bis 30. Juli 2020 in ihren nationalen Gesetzen umsetzen müssen.
Es besteht also Zeitdruck. Daher benennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hiermit Eckpunkte, wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Deutschland überarbeitet werden soll. Im Sommer soll auf Basis dieser Eckpunkte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.