Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben jetzt 67 Projekte ausgewählt, die in einer zweiten Förderrunde bis Ende 2020 durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) gefördert werden können. Die Projekte verfolgen in erster Linie das Ziel, neuzugewanderte Unionsbürger/-innen, deren Kinder bis 7 Jahre sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen an vorhandene Beratungs- und Hilfeangebote heranzuführen, und damit deren Lebenssituation zu verbessern.
Bislang wurden rund 84.000 hilfebedürftige Menschen beraten und mindestens 85% von ihnen haben ein vorhandenes Hilfeangebot in Anspruch genommen. Damit wurden fast doppelt so viele Menschen beraten, wie ursprünglich geplant.
Mit den Fondsmitteln werden in erster Linie Beratungskräfte gefördert, die den EHAP-Zielgruppen dabei helfen, bestehende Unterstützungsangebote kennen zu lernen, aufzusuchen und zu nutzen. Dabei ist weder eine Heranführung an den Arbeitsmarkt noch eine materielle Unterstützung möglich. Insbesondere das Ziel, den Zugang für zugewanderte Kinder bis 7 Jahre zu Angeboten der frühen Bildung und Betreuung wie Kitas und Schulen zu verbessern, soll mit einer intensiveren Betreuungsmöglichkeit, als es in der ersten Förderrunde der Fall war, forciert werden.
Die Projekte wurden aus 149 Interessenbekundungen für die zweite Förderrunde im EHAP ausgewählt und sollen ab Januar 2019 ihre Arbeit aufnehmen können.
Insgesamt ist der EHAP in der Förderperiode 2014-2020 mit rund 93 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil der Projektträger bei fünf Prozent liegt. Das Finanzvolumen für die Projekte in der zweiten Förderrunde 2019 und 2020 beträgt rund 40 Millionen Euro.
Vor Ort umgesetzt werden die Projekte von Kommunen in Kooperation mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und/oder anderen freigemeinnützigen Trägern. Jedes Projekt erhält Mittel in Höhe von 200.000 bis 1 Mio. Euro für zwei Jahre.