Die Europäische Entsenderichtlinie regelt die Bedingungen, unter denen ausländische Arbeitskräfte eingesetzt werden dürfen. Die mittlerweile 20 Jahre alte Richtlinie bedarf einiger Anpassungen. Gestern hat sich der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU auf einen Reformkompromiss zur Entsenderichtlinie verständigt.
Dazu Bundesministerin Katarina Barley:
Wir haben gestern Abend im Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU bei der Richtlinie zur Änderung der Entsenderichtlinie einen entscheidenden Durchbruch erzielt. Es gilt nun das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Der arbeitsrechtliche Schutz entsandter Arbeitnehmer wird damit künftig deutlich verbessert. Dafür hatte sich die Bundesregierung in rund anderthalbjährigen Verhandlungen gemeinsam insbesondere mit Frankreich eingesetzt. Ich freue mich, dass eine sinnvolle Verständigung gelungen ist, die für Klarheit sorgt.
Wesentliche Elemente der Einigung sind:
- Neben dem Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort wird außerdem für alle Beteiligten Rechtsklarheit darüber geschaffen, welche Lohnzuschläge mit der Entlohnung verrechnet werden dürfen und welche nicht.
- Der Schutz Langzeitentsandter wird deutlich verbessert. Grundsätzlich nach zwölf Monaten Arbeit im Gastland gilt für sie mit wenigen Ausnahmen das gesamte Arbeitsrecht des Gastlands. Es gibt aber die Option, auf Antrag der Unternehmen, diese Frist auf maximal 18 Monate zu verlängern.
Den Neuregelungen muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Auf der Basis der gestern erreichten Einigung werden in Kürze die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass dieses sozialpolitisch zentrale Vorhaben bald unter Dach und Fach gebracht wird.