Am 30.11.2017 fand in Berlin die Dialogveranstaltung "Möglichkeiten und Grenzen von NAP-Branchendialogen" im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) statt. Ziel der Veranstaltung war es, mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft in einen Dialog zur weiteren Ausgestaltung von Branchendialogen auf Grundlage des NAP zu treten.
Am Vormittag wurden in zwei Diskussionsrunden zunächst die grundsätzlichen Chancen und Risiken von Brancheninitiativen aus Sicht verschiedener Stakeholder betrachtet und anschließend Lernerfahrungen aus bestehenden Brancheninitiativen diskutiert. Dazu stellten Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses für nachhaltige Textilien, des Forums Nachhaltiger Kakao, von Chemie3 sowie des Runden Tisches für Menschenrechte im Tourismus die Arbeit ihrer Initiativen vor.
Am Nachmittag tauschten sich die über 100 Teilnehmenden intensiv in vier Diskussionsrunden zu wesentlichen Aspekten von NAP-Branchendialogen aus. Dabei ging es vor allem um die Ziele und mögliche Formate für NAP-Branchendialoge sowie die Frage, wie Risikobranchen ausgewählt werden sollen. Die eingebrachten Vorschläge und Ideen der Teilnehmenden werden in die weitere Ausgestaltung der NAP-Branchendialoge einfließen.
Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den NAP im Bundeskabinett verabschiedet. Die Bundesregierung formuliert im Aktionsplan ihre klare Erwartung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Um Unternehmen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht zu unterstützen, plant die Bundesregierung, auf Grundlage des NAP Dialoge mit Risikobranchen der deutschen Wirtschaft zu führen.